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Dez

5 Steuer-Tipps für Selbstständige – so lassen sich eine Menge Steuern sparen!

Vor allem für Selbstständige ist eine optimale Orientierung bei Steuer-Fragen eine sehr lohnenswerte Angelegenheit. Wer sich ausreichend Fachwissen aneignet, kann die Steuer-Ausgaben drastisch senken. In der Selbstständigkeit zu arbeiten, heißt eine gute Strukturierung an den Tag zu legen und eine Menge Eigeninitiative zu zeigen. Dies gilt auch bei den Steuern für Selbstständige. Ist man jedoch gerade erst in die Selbstständigkeit eingestiegen, ist es am Anfang schwer den Überblick zu behalten. Denn für Gewerbetreibende und Freiberufler gelten andere Regeln. Welche Steuern für welche Form der Selbstständigkeit erhoben werden und wie man sie reduziert, haben wir für Sie im Folgenden Ratgeber zusammengefasst.
So erhalten Sie fünf wertvolle Tipps, mit denen sich die Steuer-Ausgaben für Selbstständige effektiv nach unten drücken lassen. Auf diese Weise gelingt es am geschicktesten Steuern einsparen.


Tipp 1: Firmenwagen für Selbstständige

Viele Selbstständige brauchen einen Dienstwagen, um geschäftliche Beziehungen zu pflegen und Kundenbesuche abzuhalten. So stehen auch Selbstständigen Firmenwagen zu. Hierbei ergeben sich für Unternehmer und Selbstständige ganz verschiedene Möglichkeiten, um die Ausgaben der Steuern zu reduzieren. Demnach lassen sich die Fahrtkosten bei der betrieblichen Nutzung des eigenen Autos über die Kilometerpauschale von der Steuer absetzen. Dabei gilt es jeden Tag alle gefahrenen Kilometer in den Kalender zu notieren. Allerdings ist auch möglich ein Auto in das Betriebsvermögen zu schreiben und somit die Gesamtkosten des Fahrzeugs von den Steuern abzusetzen. Wer die Steuern-Ausgaben drastisch reduzieren will, findet auf dieser Seite auch noch hilfreiche Tipps. Auf diese Weise lassen sich die Steuern für Selbstständige monatlich um bis zu 500 Euro reduzieren.

Tipp 2: Arbeitszimmer von den Steuern absetzen

Wer als Freiberufler arbeitet, kann die Kosten für das Arbeitszimmer von den Steuern absetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es sogar möglich die Steuern für den Arbeitsraum vollständig abzusetzen. Denn zählt das Arbeitszimmer zum betrieblichen Mittelpunkt oder ist das Zentrum der beruflichen Tätigkeit, lassen sich die Kosten vollständig von der Steuer absetzen. Bis zu 1.250 Euro können so jährlich für das heimische Büro von der Steuer abgesetzt werden.

Tipp 3: Geschäftsessen als absetzbare Bewirtungskosten

Um geschäftliche Beziehungen zu pflegen und neue Geschäftskontakte zu knüpfen, kommt es hin und wieder zu betrieblichen Essen. Immer noch gehören Geschäftsessen zum Dreh und Angelpunkt bei Geschäftsbeziehungen, wenn es darum geht neue Projekte zu besprechen und Verträge auszuweiten. Gewerbetreibende und Freiberufler können Geschäftsessen um bis zu 70 Prozent von der Steuer absetzen. Voraussetzung dafür ist ein korrekter Beleg in maschineller Form.

Tipp 4: Geschenke für Kunden

Kleinere Geschenke und Aufmerksamkeiten für langjährige Beziehungen zwischen Geschäftspartnern sind keine Seltenheit. So lassen sich auch Geschenke an Geschäftspartner von der Steuer absetzen. Hierbei gilt die Grundregel, dass pro Person maximal 35 Euro im Jahr von den Steuern abgeschrieben werden können.

Tipp 5: Online Präsenz von Steuer-Ausgaben befreien

Fast jeder Gewerbetreibende und Freiberufler hat auch eine Webseite für die Angebote seines Unternehmens. Für viele Selbstständige ist dies ein nicht unerheblicher Kostenpunkt. Doch sind auch Aktualisierungen der Homepage und laufende Kosten für eine Domain steuerlich absetzbar.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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